Ortssatzung 1928

Nachfolgend findet sich das Statut der Feuerwehr Ersrode aus dem Jahr 1928.

Ordnung

betreffend die Regelung des Feuerlöschwesens in der Landgemeinde

– Ersrode –

Auf Grund der Bestimmungen des §68 des Kommunalgebungsgesetztes vom 14. Juli 1893 (G.K.K 152) in Verbindung mit dem Gesetz betreffend die Befugnis der Polizeibehörden zum Erlasse von Polizeiverordnungen über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden vom 21. Dezember 1904 (G.K.K. 291) und auf Grund des §6 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen- Nassau vom 4. August 1897 (G.K.K. 301) und des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 22.02.1928 wird für die Landgemeinde Ersrode nachstehende Ordnung zur Regelung des Feuerlöschwesens erlassen.

Chronik

Die Freiwillige Feuerwehr Ersrode wurde am 28.Mai 1934 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rotenburg/F. eingetragen. Es finden sich allerdings Schriftstücke in den Akten, die darauf schließen lassen, daß im Jahre 1928 der Brandschutz in Ersrode schon von freiwilligen Helfern und nicht mehr von einer Pflichtfeuerwehr sichergestellt wurde (siehe auch Statut aus dem Jahre 1928).

Bis zum Jahr 1947 wurden die Brände in Ersrode mit der noch heute erhaltenen Handspritze gelöscht. 1947 wurde dann die erste Motorspritze in Dienst gestellt, die erst im Jahr 1980 ausgetauscht wurde.

Weiterlesen